AGB für die Vermietung im Perkeo Apartments am Neckar
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an [email protected] oder telefonisch an. Können wir Ihnen ein unserer Apartments in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Die Reservierung ist gültig wenn wir von Ihnen eine Rechnungsadresse und Sie uns eine gültigen Kreditkartennummer (mit Ablaufdatum) mitteilen. Letzteres können Sie uns per E-Mail (verschlüsselt) oder telefonisch direkt mitteilen. Die Karte wird NICHT belastet sondern wird als Sicherheit bei uns hinterlegt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist am Tag der Anreise fällig. Wir akzeptieren sämtliche Kredit- oder EC-Karten mit einem Logo von Visa, V Pay, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club oder Union Pay. Auch Paypal und NFC-zahlungen über Google und Apple Pay können wir annehmen.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr morgens zu verlassen. Spätes Check-out ist nach vorheriger Anfrage möglich, jedoch mit einem Aufpreis von 50,- Euro verbunden.
§ 5 Ferienapartment
Unser Ferienapartments werden vom uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 100,- Euro. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,- Euro in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Apartment von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen.
§ 8 Stornobedingungen
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bis zu 3 Tage vor dem Anreisetag können Sie kostenfrei stornieren. Bleibt bei einer Absage später als 3 Tage vor Anreise oder Nichtanreise das Apartment unvermietet, erlauben wir uns, Ihnen 80% des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.
§ 9 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung eines Haustieres ist gegen Aufpreis erlaubt. Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Grundstück erfolgt.
(4) In den Ferienapartments gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,- Euro in Rechnung stellen. Rauchen ist auf der Terrasse erlaubt.
(5) Parken in der Heidelberger Altstadt ist nur für Anwohner mit einem gesonderten Ausweis möglich. Sie können in einer der zahlreichen städtischen Parkhäuser (z.B., vor dem Haus, in P8 parken) parken oder -nach Voranmeldung- einen privaten Garagenstellplatz von uns mieten (zulässige Gesamthöhe: 2.10 m unseres Garagentors). Für die Nutzung eines privaten Stellplatzes werden 15,- Euro/ 24h berechnet.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 10 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Hinterlegung einer gültigen Rechnungsadresse und ggflls. einer gültigen Kreditkartennummer als Sicherheit.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Heidelberg zuständig.